Behandlungskosten

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Behandlungskosten

Behandlungskosten

Die Preise richten sich danach ob es sich um eine, vom Arzt verordnete Heilmassage oder eine gewerbliche Wohlfühl-Massage ohne Verordnung handelt. Die Einheiten sind wie folgt:

 

Heilmassage MIT ärztlicher Verordnung

30 Minuten ... € 37,-

45 Minuten ... € 50,-

60 Minuten ... € 61,-

 

Gewerbliche / Wellness / Sport Massage OHNE ärztliche Verordnung

30 Minuten ... € 42,-

45 Minuten ... € 55,-

60 Minuten ... € 66,-

 

Kinesio-Tape

Kleine Anlage    ... € 10,-

Große Anlage    ... € 20,-                                         

 

Kostenrückerstattung

Über die Sozialversicherung

Die Verrechnung der Leistungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Die vom Arzt ausgestellte Verordnung muss von der Krankenkasse, vor Beginn der Therapie, bewilligt werden.

Nach Beendigung der Behandlungen erhält der Patient eine Honorarnote, welche dieser gemeinsam mit der Verordnung bei der Krankenkasse einreicht und bekommt von der Krankenkasse die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend des jeweiligen Leistungstarifs.

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für die Therapie! Erkundigen sie sich bei ihrer Versicherung.

 

Über die private Krankenversicherung

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für die Therapie! Erkundigen sie sich bei ihrer Versicherung.

 

SVA-Gesundheitshundert€r

Als Heilmasseurin mit Gewerbeschein erfülle ich die Anforderungskriterien des Gesundheitshunderters im Bereich "Entspannung". Dies macht mich zum SVA Kooperationspartner.

Im Bereich "Entspannung - Massage" kommt der "individuelle Gesundheitshunderter" für SVA Versicherte zu tragen.

Hier die Kriterien die vom SVA Versicherten zu erfüllen sind:

  • Bestehende aufrechte Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige)
  • Finanzielle Mindestinvestition: 150,-- €
  • Der Gesundheitshunderter kann ein Mal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) bei der jeweilig zuständigen SVA-Landesstelle beantragt werden.
  • Für den Bereich Entspannung (Yoga, Shiatsu, Qigong, Taijiquan, Yiquan sowie Massage) ist die Absolvierung eines Gesundheitschecks (= Vorsorgeuntersuchung) innerhalb des letzten Jahres vor Inanspruchnahme des Angebots nachzuweisen.

Nach den Behandlungen die Honorarnote, den Antrag und das Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung bei der Landesstelle der SVA abgeben und Gesundheitshunderter kassieren!